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Vertragsidentifikation über z.B. Bestell-Nr., Auftags-Nr., Rechnungs-Nr.

Allgemeine Geschäftsbedingungen STAHL Holzbearbeitung GmbH, Kleinheubach


1. Geltungsbereich
a) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Entgegenstehende oder von den Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
b) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

2. Angebote und Vertragsabschluss
a) Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch die Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb angemessener Frist die bestellte Ware zusenden.

3. Preise
a) Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird die zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Preisliste zugrunde gelegt.
b) Die Lieferung erfolgt ab einem Warenwert von 1.500,00€ frachtfrei mittels Sammelladung. Einzelanfuhr und Mindermengen werden gesondert berechnet.
c) Bei Urnen, friedhofstechnischen Geräten und Sonderbestellungen entstehende Versand-, und Frachtkosten werden gesondert verrechnet.

4. Gefahrübergang bei Versendung
a) Wird auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks / Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

5. Lieferzeit und Haftung
a) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
b) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Als Schaden in diesem Sinne gilt eine Pauschale von 20 % des Warennettorechnungsbetrages als vereinbart, es sei denn der Besteller weist nach, dass uns tatsächlich ein niedrigerer Schaden entstanden ist, oder wir weisen nach, dass uns tatsächlich ein höherer Schaden entstanden ist. Weitergehende
Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf dem Besteller über, in dem dieser in Annahme-, oder Schuldnerverzug geraten ist.
c) Bei allen Waren, die nach Kundenwunsch gefertigt oder bereitgestellt werden, haftet der Kunde nach Annahme der Bestellung in voller Höhe des Kaufpreises. Außerdem ist er zur Abnahme der Ware verpflichtet. Alle damit verbundenen und entstandenen Kosten können dem Besteller in Rechnung gestellt werden.
d) Ereignisse höherer Gewalt oder andere unvorhergesehene und unverschuldete Ereignisse, z.B. unzulängliche Anlieferung von Roh- und Betriebsstoffen, Erkrankungen, Streiks, Aussperrung - gleichgültig, ob deren Entstehung innerhalb oder außerhalb des Betriebes begründet sind - berechtigen uns, vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferfrist angemessen der veränderten Situation anzupassen. Der Besteller kann schriftlich von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern.
Erklären wir uns dazu nicht binnen 3 Wochen, so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.
e) Die in folgender Leistungsbeschreibung festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften der geschuldeten Waren abschließend fest: Ein Sarg ist wie jeder andere Gegenstand nach den Erfordernissen einer bestimmungsgemäßen Beanspruchung gefertigt. Zu dieser Beanspruchung gehört, dass der Sarg seine volle Funktion bei der Erdbestattung bis zum Absetzen auf den Boden des offenen Grabes und bei der Feuerbestattung bis zum Absetzen vor dem Verbrennungsofen erfüllt. Alle bei der Bestattung denkbaren mechanischen, klimatischen, biologischen und chemischen Einwirkungen, etwa hervorgerufen, durch das Auffüllen des Grabes, durch Verdichten
des Erdreiches, durch Grundwassereinwirkungen, durch die Dauer der Ruhezeit, durch bakterielle oder mikrobielle Einflüsse sowie durch das Öffnen des Grabes für die Vornahme einer Neubelegung oder Exhumierung, entziehen sich der Einflussnahme und Kontrolle des Lieferanten und überschreiten die oben definierte Normalbeanspruchung und somit den
Umfang der geschuldeten Leistung.

6. Mängelrüge
a) Gewährleistungsrechte des Besteller setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungs- und fristgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gem. § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Eigenschaften gelten
grundsätzlich nur dann als zugesichert, wenn diese schriftlich vereinbart sind. Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber dem Katalog- und Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivholz, Furniere, Leder, textile Produkte) liegen und der handwerklichen Fertigung entsprechen.
b) Mängelansprüche verfallen in zwölf Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unserer Zustimmung einzuholen.
c) Sollte trotz aller aufgewandten Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
d) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder nach Absprache die Vergütung mindern. Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen.
e) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, einer unerheblichen Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, geringfügigen Designabweichungen und Verarbeitungsänderungen, die den Charakter der Ware nicht verändern, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneten Betriebsmitteln, mangelhaften Vorarbeiten oder auf Grund
besonderer Ursacheneinflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
f) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, diese Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
g) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffanspruches des Bestellers gegenüber dem Lieferer gilt ferner Abs. g. entsprechend.
h) Weitergehende oder andere als die ich hier geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen. Der Frachtführer ist nicht unser Erfüllungsgehilfe.

7. Zahlungen
a) Unsere Rechnungen sind sofort zahlbar netto Kasse ab Rechnungsdatum. Spätestens mit Ablauf des 20. Tages nach Rechnungsdatum tritt Verzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Sonderkonditionen (Skonto / Nachlässe Zahlungsziele) werden gesondert vereinbart und auf der Rechnung ausgewiesen. Soweit sich der Käufer insoweit auf mangelndes
Verschulden beruft, hat er es nachzuweisen.
b) Der Skontoabzug ist nur zulässig, wenn gleichzeitig alle vorangegangenen Rechnungen beglichen sind.
c) Bei Zahlungsverzug werden entstehende Kosten sowie Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz gem. §§ 247, 288 Abs.2 BGB geltend gemacht. Sollten wir einen Mengenrabatt gewährt haben, entfällt dieser bei Überschreitung des Zahlungszieles.
d) Die Zahlung mittels Scheck ist nicht schon durch Übergabe des Schecks, sondern erst nach Gutschrift erfüllt.
e) Die Zahlung hat unter Angabe der Kundennummer zu erfolgen; die jeweils älteste Schuld wird zuerst getilgt, soweit der Besteller nichts anderes bestimmt.
f) Bei nicht bedingungsgemäßer Zahlung werden unsere sämtlichen Forderungen, insbesondere soweit sie gestundet waren, sofort zur Zahlung fällig.

8. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte
a) Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungs-rechtes ist der Besteller nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

9. Eigentumsvorbehalt
a) Die verkauften Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen, die aus der Geschäftsverbindung, auch im Kontokorrentverkehr bestehen, gleichgültig aus welchem Grunde, unser Eigentum. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In unserem Herausgabeverlangen liegt keine Rücktrittserklärung, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich.
b) Der Besteller ist verpflichtet, die verkauften Gegenstände vor Vernichtung entsprechend zu versichern. Werden die gekauften Gegenstände von dritter Seite gepfändet, so ist der Besteller verpflichtet, den Vollstreckungsbeamten auf das Eigentum des Verkäufers hinzuweisen und diesen spätestens am 3. Tag nach der Pfändung unter Vorlage des Pfändungsprotokolls Mitteilung zu machen. Für alle hierdurch entstandenen und noch entstehenden Kosten haftet der Besteller, soweit wir im Interventionsverfahren obsiegen und
die Geltendmachung der Kosten beim Dritten ergebnislos verlaufen ist. Die Sicherungsübereignung und Verpfändung unserer Ware durch den Besteller ist ausgeschlossen.
c) Der Besteller ist berechtigt im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs die von uns gelieferte Ware weiter zu veräußern, nicht aber an einen Leasinggeber. Er ist auch nicht berechtigt die Ware zu verpfänden. Für den Fall, dass der Besteller in diesem Rahmen die von uns gelieferte Ware wirksam an Dritte weiter veräußert, tritt er hiermit seine Kaufpreisforderung in Höhe des von uns für die Ware berechneten Rechnungsbetrages gegen den Dritten im voraus an uns ab; gleiches gilt in einem Kontokorrentverhältnis zwischen Besteller und Drittkäufer. Wir nehmen die Abtretung an. Verarbeitet der Besteller die Ware weiter und veräußert er sie dann, tritt er hiermit seine Kaufpreisforderung in Höhe von 110% des Wertes der verarbeiteten Vorbehaltsware aus dem Verkaufspreis der neu hergestellten Ware im Voraus an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wir verpflichten uns, diese Sicherungsabtretungen den Dritten gegenüber nur offen zu legen, wenn der Besteller in Verzug gerät.
d) Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, namentlich im Fall des Zahlungsverzuges, sind wir berechtigt, die Weiterveräußerungsbefugnis (c.) zu widerrufen.

10. Rücktrittsrecht
Der Verkäufer kann durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten:
a) wenn der Besteller seinen Vertragspflichten nicht nachkommt, insbesondere die Anzeigepflicht verletzt.
b) wenn der Besteller sich im Zahlungsverzug befindet.
c) wenn der Besteller seine Zahlungen vereinbarungswidrig einstellt oder das Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird.
d) Der Besteller kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet haben. Der Besteller hat sich bei Pflichtverletzungen binnen 8 Tagen schriftlich zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf Lieferung besteht.

11. Schlussbestimmungen
a) Erfüllungsort für beide Teile ist Kleinheubach am Main. Gerichtsstand ist Miltenberg am Main.
b) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel. Nebenabreden sind nicht getroffen.
c) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN – Kaufrechts (CISG).
d) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird die rechtliche Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gilt dann vielmehr, soweit gesetzlich zulässig, eine der ungültigen Bestimmung inhaltlich und wirtschaftlich möglichst nahekommende Regelung als vereinbart.


STAHL Holzbearbeitung GmbH – Bahnhofstraße 14 – 63924 Kleinheubach – Telefon: 09371-97 100
Geschäftsführer: Jürgen Stahl – HRB 1777 – Amtsgericht Aschaffenburg
Stand: 2023-04-26

Widerrufsbelehrung Text. 

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